Harnflußmessung (Uroflowmetrie)

 

Bei dieser einfachen Untersuchung ist nichts anderes zu tun, als in ein Gerät zu urinieren, welches die Stärke des Harnstrahles mißt. Die Untersuchung wird dann durchgeführt, wenn ein Verdacht auf eine schlechte Blasenentleerung, z.B. infolge einer Prostatavergrößerung, vorliegt.

 

Voraussetzung ist eine ausreichend gut gefüllte Blase, weil die Untersuchung erst ab einem Volumen von 150ml aussagekräftig ist. Da es nun einmal auch bei fleißigem Trinken einige Zeit dauert, bis sich die Blase füllt, empfiehlt es sich, möglichst vor der urologischen Untersuchung die Blase nicht zu entleeren. Zeigt sich nämlich im Zuge der urologischen Untersuchung, dass möglicherweise eine Funktionsstörung der Blase vorliegt, diese aber vor der Untersuchung entleert wurde, dann dauert es entsprechend, bis die Untersuchung abgeschlossen werden kann.

 

Aus der Harnflußmessung läßt sich ablesen, ob der Harnstrahl abgeschwächt ist oder nicht. Man erkennt auch, ob zur Unterstützung der Blasenentleerung mit dem Bauch dazugepresst werden muß.

 

Im Anschluß an die Harnflußmessung wird dann noch ein Ultraschall der Blase durchgeführt, um zu überprüfen, ob eine vollständige Entleerung der Blase möglich ist oder ob Restharn zurückbleibt.

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.